Das Pentagon wollte die Presse mundtot machen. Ein Richter hat gerade Nein gesagt.
Das Pentagon wollte der Presse einen Maulkorb verpassen. Ein Bundesrichter hat ihn gerade abgenommen.
Der US-Bezirksrichter Paul L. Friedman entschied am 20. März 2026, dass die Richtlinie des Verteidigungsministeriums zur Akkreditierung von Journalisten sowohl den ersten als auch den fünften Zusatzartikel der US-Verfassung verletzt. Das 40-seitige Urteil ist eine scharfe Rüge für eine Politik, die unter Verteidigungsminister Pete Hegseth im September 2025 eingeführt wurde. Sie verlangte im Grunde von Journalisten, hoch und heilig zu versprechen, keine Informationen zu sammeln oder darüber zu berichten, die das Pentagon nicht persönlich abgesegnet hatte.
Spoiler: Die Journalisten sagten Nein.
Was die Richtlinie tatsächlich forderte
Die Richtlinie für alternative Akkreditierungen für Pentagon-Einrichtungen (PFAC) verlangte von Reportern das Versprechen, keine Informationen zu beschaffen oder zu veröffentlichen, die nicht offiziell zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Entscheidend ist, dass dies nicht auf geheimes Material beschränkt war. Selbst nicht als geheim eingestufte Informationen waren tabu, sofern das Pentagon nicht sein Nicken gegeben hatte. Die Richtlinie wurde im Oktober 2025 aktualisiert, aber die Kernforderung blieb gleich.
Praktisch gesehen verlangte die Regierung von Journalisten, zuzustimmen, keinen Journalismus zu betreiben. Man kann verstehen, warum das für ein wenig Ärger sorgen könnte.
Fast jedes große US-Medienhaus weigerte sich, dies zu unterschreiben. Die New York Times, Washington Post, CNN, NBC, CBS, ABC, NPR und Fox News lehnten alle ab. Wenn sich Medienhäuser, die das gesamte politische Spektrum abdecken, bei etwas einig sind, weiß man, dass die Richtlinie etwas wahrhaft Bemerkenswertes geschafft hat: Sie hat eine Branche vereint, die sich kaum auf die Wahl einer Schriftart einigen kann.
Die Klage und das Urteil
Die New York Times reichte im Dezember 2025 zusammen mit dem Reporter für nationale Sicherheit Julian E. Barnes Klage ein. Richter Friedmans Urteil nahm kein Blatt vor den Mund. Er stellte fest, dass die Richtlinie auf eine Diskriminierung nach redaktioneller Sichtweise hinauslief, und schrieb, ihr "wahrer Zweck und praktische Wirkung" bestünden darin, "missliebige Journalisten auszusortieren."
Die Beweise für diese Feststellung waren ziemlich vernichtend. Gerichtsverfahren enthüllten, dass der rechtsgerichteten Influencerin Laura Loomer Zugang zur Pentagon-Hinweislinie gewährt wurde, während eine ähnliche Anfrage der Washington Post abgelehnt wurde. Wenn man schon Favoriten hat, sollte man zumindest versuchen, dabei subtil vorzugehen.
Der Richter ordnete die Wiedereinsetzung der Presseausweise für sieben Reporter der New York Times für nationale Sicherheit an und hob die Kernbestimmungen der Richtlinie auf. Er hielt jedoch einige Einschränkungen aufrecht, darunter Anforderungen an Begleitpersonen, wenn sich Reporter durch bestimmte Bereiche des Pentagon-Gebäudes bewegen. Das ist fair genug. Es ist schließlich ein militärisches Hauptquartier und kein WeWork.
Ein besonders pointierter Satz aus dem Urteil merkte an, dass der erste Zusatzartikel "die Sicherheit der Nation seit fast 250 Jahren bewahrt hat." Die Rechnung ergibt eher 235, aber die Botschaft kommt trotzdem an.
Warum das über den Beltway hinaus wichtig ist
Pressefreiheit ist nicht nur ein abstraktes Verfassungsprinzip. Sie ist der Mechanismus, durch den die Öffentlichkeit erfährt, was ihre Regierung tatsächlich tut, insbesondere in Verteidigungs- und Sicherheitsfragen. Eine Richtlinie, die der Regierung erlaubt zu entscheiden, welche Journalisten Zugang erhalten, basierend darauf, ob sie ihre Berichterstattung billigt, ist keine Akkreditierung. Es ist Zensur mit zusätzlichem Papierkram.
Das Komitee zum Schutz von Journalisten begrüßte das Urteil öffentlich, und das zu Recht. Wenn Pressezugang zur Belohnung für wohlwollende Berichterstattung wird, stirbt der investigative Journalismus.
Wie es weitergeht
Das Pentagon nimmt das nicht einfach so hin. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Sean Parnell, erklärte: "Wir sind mit der Entscheidung nicht einverstanden und streben eine sofortige Berufung an." Dieser Streit wandert nun in die höheren Instanzen, wo die verfassungsrechtlichen Fragen erneut geprüft werden.
Vorerst bleibt das Urteil eine klare richterliche Aussage: Die Regierung darf sich ihre Pressekorps nicht nach redaktioneller Sichtweise aussuchen. Der erste Zusatzartikel, wie der Richter alle erinnerte, macht seinen Job schon eine ganze Weile. Er ist nicht kurz davor, jetzt den Dienst zu quittieren.
Lesen Sie den Originalartikel unter Quelle.

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